Zeltverleih
Im Rahmen ihrer Tätigkeit setzen die Reeser Malteser regelmäßig auch Zelte ein, etwa als Unfall-Hilfsstellen oder als Aufenthaltszelte.
Wenn die Zelte seitens der Malteser nicht zu Einsatzzwecken benötigt werden, werden die Zelte auch gegen ein geringes Entgelt vermietet, etwa für private Feste und Feierlichkeiten oder für sonstige Veranstaltungen.
Die nachfolgend dargestellten Zelte stehen, soweit sie einsatzmäßig nicht benötigt werden, im Rahmen der Vermietung zur Verfügung:
SG 300
- Farbe:
- Maße (L x B x H): 6,00 x 5,90 x 2,85 m
- Anzahl Bierzeltgarnituren: 6 quer oder 6 längs
SG 40
- Farbe:
- Maße (L x B x H): 8,00 x 5,64 x 2,70 m
- Anzahl Bierzeltgarnituren: 8 quer oder 9 längs
Partyzelt PZ 300
- Farbe: weiß / blau gestreift
- Maße (L x B x H): 6,00 x 5,00 x 2,70 m
- Anzahl Bierzeltgarnituren: 6 quer oder 6 längs
- Besonderheiten: Beide Seitenwände sowie beide Kopfteile sind einzeln abnehmbar
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Anfrage weitere Zelte anderer Größen bereit zu stellen.
Die aufgeführten Zelte verstehen sich ohne Bestuhlung. Gegen ein zusätzliches Entgelt werden auch "Bierzeltgarnituren" (jeweils 1 Tisch und 2 Bänke) sowie entsprechende Beleuchtungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Die Zelte werden von Helfern des Malteser Hilfsdienstes Rees sowohl auf- als auch abgebaut. Das entsprechende Entgelt umfasst die Kosten auf die Bereitstellung, die Nutzung, den Auf- und Abbau sowie die Anfahrtskosten. Für etwaige Schäden an dem Zelt, dem Gestänge oder dem Inventar (soweit zusätzlich gemietet) haftet der Mieter.